Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd WünschTitel:
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) abgelehnt, der auf eine Zwischenentscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gerichtet ist. Aktenzeichen:
18. März 2021 | Erfolgloser Eilantrag gegen fachgerichtliche Zwischenentscheidu
Quellenangabe:
Bundesverfassungsgericht Veröffentlichung am:
18. März 2021 (Donnerstag) Nachricht:
Für das Jahr 2024 liegen noch keine Datensätze vor! |
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