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Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) abgelehnt, der auf eine Zwischenentscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren gerichtet ist.

Aktenzeichen:

18. März 2021 | Erfolgloser Eilantrag gegen fachgerichtliche Zwischenentscheidu

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

18. März 2021 (Donnerstag)

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